Kaufmann muss 108 Jahre alten Steinway zurückgeben

07. Januar 2016 - 14:03 Uhr

Düsseldorf – Ein Düsseldorfer Kaufmann muss einem Musikpädagogen dessen Steinway-Flügel B 211, Baujahr 1908, zurückgeben oder ihm 3.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden (Az.: 1 O 68/14). Der frühere Betreiber eines Steinway-Hauses in Düsseldorf hatte das Instrument vor acht Jahren entgegengenommen, sich mit dem Pädagogen aber nicht über Umfang und Preis der geplanten Reparatur einigen können.

Als der Besitzer den Flügel 2010 wieder abholen wollte, war das Instrument verschwunden und der Kaufmann nicht mehr Pächter des Hauses, zu dem auch eine Werkstatt gehört. Der Kläger hatte für das Erbstück 25.000 Euro Schadenersatz verlangt. Ein Gutachter hatte den Marktwert des Pianos wegen Rissen im Resonanzboden aber auf lediglich 3.000 Euro beziffert.

(dpa/MH)

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http://www.lg-duesseldorf.nrw.de

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