München – Das Oberlandesgericht (OLG) München will erst Ende Juli entscheiden, ob der Bayerische Rundfunk seine Jugendwelle "Puls" künftig auf UKW senden darf. Der Verkündungstermin wurde nach einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag auf den 27. Juli festgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Rund 40 bayerische Privatradios hatten Klage gegen die Pläne des BR für den Wechsel des Digitalprogramms "Puls" auf die UKW-Frequenz von BR-Klassik eingereicht. Sie befürchten, der Bayerische Rundfunk könne seine "überragende Position" auf dem Radiomarkt weiter ausbauen und massiv Hörer der privaten Radiosender abziehen. Sie sehen sogar die Existenz kleiner Lokalsender bedroht.
Der Wechsel zwischen BR-Klassik und "Puls" soll 2018 vollzogen werden. BR-Klassik verschwindet dann von seiner angestammten Frequenz und ist nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören. "Puls" kann dagegen weiterhin digital und zusätzlich auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden.
Das Landgericht München hatte die Klage der Privatsender abgewiesen, damit wollte sich ein Großteil der klagenden Sender aber nicht abfinden und zog in nächster Instanz vor das OLG.
(dpa/MH)
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