München/Berlin (MH) – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen die Abgabe der UKW-Frequenz von BR-Klassik an die Jugendwelle "Puls" abgewiesen. Es handele sich um eine autonom getroffene Entscheidung des Bayerischen Rundfunks (BR), teilte das Gericht am Freitag mit. Dagegen sei eine Popularklage nicht zulässig.
Der BR plant, ab 2018 sein Hörfunkprogramm BR-Klassik nur noch digital zu verbreiten und stattdessen das bislang nur digital verbreitete Jugendprogramm "Puls" zusätzlich über UKW zu verbreiten. Die Antragsteller, laut Gericht Musiker und Liebhaber klassischer Musik, vertreten die Ansicht, der Frequenzwechsel sei mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar und verstoße gegen die Bayerische Verfassung. Dem widersprach das Gericht.
"Der Bayerische Rundfunk erfüllt seinen Grundversorgungsauftrag durch sämtliche von ihm verbreiteten zehn Hörfunkprogramme, unabhängig davon, ob ein Hörfunkprogramm terrestrisch analog oder digital verbreitet wird", hieß es in der Entscheidung. Der Sender verstoße nicht gegen die Rundfunkfreiheit. Die Kosten für die Anschaffung eines Digitalradio bewegten sich im unteren Bereich, so dass ein Empfang grundsätzlich möglich sei. Auch sei die Flächenabdeckung der Digitalprogramme nicht signifikant geringer als beim analogen Sendebetrieb.
Am Oberlandesgericht (OLG) München ist noch ein weiteres Verfahren wegen des Frequenzwechsels anhängig. Rund 40 bayerische Privatradios hatten Klage gegen die BR-Pläne eingereicht. Das Landgericht München wies sie in erster Instanz ab. Damit wollte sich ein Großteil der klagenden Sender nicht abfinden und zog vor das OLG. Die Sender sähen sich teils in ihrer Existenz bedroht, wenn das analoge Jugendprogramm komme, sagte ein Anwalt im April bei der Verhandlung vor dem OLG, dessen Entscheidung demnächst erwartet wird.
(wa, mit dpa)
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(27.04.2017 – 13:05 Uhr)
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