Hamburg/Berlin (MH) – In der Hamburgischen Staatsoper fallen ab 1. November die Abstandsgebote und die Maskenpflicht im Foyer und im Zuschauerraum. Dabei nutze man die Möglichkeit aus der Corona-Verordnung des Hamburger Senats, Veranstaltungen nach dem 2G-Modell anzubieten, teilte das Haus am Mittwoch mit. Umgesetzt werde dies bei allen Vorstellungen der Staatsoper und des Hamburg Balletts im Großen Haus sowie bei den Konzerten des Philharmonischen Staatsorchesters in der Elbphilharmonie.
Mit der neuen Regelung könne man allen Besuchern mit Impf- oder Genesenennachweis wieder uneingeschränkten und unbeschwerten Zutritt bieten. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erfüllten nach aktueller Rechtslage den 2G-Status, hieß es in der Mitteilung.
Bis zum 31. Oktober gelte für die Opernvorstellungen und Orchesterkonzerte weiterhin das 3G-Modell, bei dem der Besuch auch mit gültigem Testnachweis möglich ist. Die Regelung bleibe bis auf weiteres auch in der Spielstätte opera stabile erhalten. Nur die Vorstellungen der "Jungen Choreografen" würden bereits im Oktober unter 2G-Bedingungen stattfinden.
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(wa)
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