(Zusammenfassung)
Der Freistaat Sachsen schlägt die Leipziger Notenspur für die UNESCO-Welterbeliste vor. Die Regierung in Dresden entschied am Dienstag, das Projekt bei der Kultusministerkonferenz (KMK) einzureichen. Das Kabinett sei damit der Empfehlung einer Expertenkommission aus Wissenschaft, Wirtschaft und Denkmalschutz gefolgt, teilte das Innenministerium mit. Deren einvernehmliche Auswahl sei "mit großer fachlicher Kompetenz getroffen" worden, erklärte Innenminister Markus Ulbig. Aus zehn Bewerbungen wurde als weiterer Kandidat die Gartenstadt Hellerau benannt.
Die Notenspur führt auf einem etwa fünf Kilometer langen Rundweg zu den Wohn- und Wirkungsstätten großer Komponisten. An 23 Stationen werden 300 Jahre Musikgeschichte in einer räumlichen Dichte erlebbar, die weltweit einmalig ist. Initiator Werner Schneider äußerte sich sehr erfreut, "dass die jahrelangen Bemühungen Früchte tragen, neben den großen Leipziger Komponisten- und Musikinstitutionen auch die Leipziger Inspirations- und Uraufführungsorte in den weltweiten Blickpunkt zu rücken".
Besonders dankte der Leiter der Notenspur-Initiative den frühzeitigen Unterstützern. Schneider hatte eine Bewerbung Leipzigs mit den authentischen Stätten der Notenspur bereits 2006 nahegelegt. Verstärkung erhielt dieses Anliegen 2007 durch die Fusion mit der Thomaskirchen-Initiative um den früheren Schulrat Rainer Manertz. Respekt zollte der Notenspur-Initiator den Mitbewerbern. "Dass wir uns gegenüber Görlitzer Altstadt, Meißener Domberg und weiteren hochrangigen Bewerbungsstätten durchgesetzt haben, spricht für das Potenzial der Bewerbung Musikstadt Leipzig", sagte Schneider. Das Votum von Expertenkommission und sächsischer Staatsregierung werde die Stadtverwaltung und -politik "sicherlich beflügeln", die Umsetzung der Nachfolgeprojekte Notenbogen und Notenrad zügig in Angriff zu nehmen. Die drei Leipziger Notenrouten sollen ein neues musikalisches Wahrzeichen schaffen.
Die Experten der Kommission wiesen darauf hin, dass die Welterbekonvention nur das materielle Welterbe regelt. Die Musik, die ein immaterielles Kulturgut darstellt, sei zwar Mittelpunkt des Antrages. Im Vordergrund stünden aber die Gebäude, die den außergewöhnlichen universellen Wert der Notenspur repräsentieren. Die Kultusministerkonferenz könne den Vorschlag entweder dem materiellen Kulturerbe im Sinne der UNESCO-Welterbekonvention oder dem immateriellen Kulturerbe im Sinne der UNESCO-Konvention zum immateriellen Erbe zuordnen. Im letzteren Fall würde die Görlitzer Altstadt mit der "via regia" nachrücken.
Die KMK wird nach der Evaluierung durch eine internationale Expertenjury im Jahr 2013 beschließen, welche Vorschläge auf die deutsche Tentativliste gesetzt werden. Ein Platz auf dieser Liste ist die Voraussetzung zur Nominierung für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbeliste) im Jahr 2016.
(wa)
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