Berlin – Der Deutsche Musikrat hat begrüßt, dass die Schweizer per Volksabstimmung die musikalische Bildung in ihre Verfassung aufnehmen. Diesen Schritt sollten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Vorbild nehmen, erklärte Musikrats-Generalsekretär Christian Höppner am Donnerstag. Die Kultur gehöre angesichts ihrer "herausragenden Bedeutung (…) für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft" auch in die hiesige Verfassung.
Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz durch die Formulierung "Der Staat schützt und fördert die Kultur" sei bereits 2005 von der Bundestags-Enquetekommission "Kultur in Deutschland" empfohlen worden. Seitdem befinde sie sich im parlamentarischen Diskussionsprozess. Höppner appellierte an die Abgeordneten, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz "noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen".
In einer Volksabstimmung Ende September hatten die Schweizer mehrheitlich für den Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung gestimmt. Danach erhält die Verfassung der Schweiz einen Artikel, der die Verantwortung von Bund und Kantonen für hochwertigen Musikunterricht an den Schulen regelt.
(wa)
Schweizer stimmen für musikalische Bildung in der Verfassung (24.09.2012)
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