Köln/Berlin (MH) – Die Mindestgagen für Solobeschäftigte und Bühnentechniker an öffentlichen Bühnen werden in zwei Schritten angehoben. Von jetzt 2.000 Euro steigen sie zum 1. September 2022 auf 2.550 Euro und zum 1. Januar 2023 auf 2.715 Euro. Darauf haben sich der Deutsche Bühnenverein als Arbeitgeberverband und die Gewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) und der Bundesverband Schauspiel (BFFS) geeinigt. Die Gastgagen sollen im gleichen Umfang steigen.
Darüber hinaus habe man sich geeignet, die Mindestgage ab den Tarifrunden 2023/24 zu dynamisieren. "So ist sichergestellt, dass sich diese genauso wie die übrigen Gagen und Gehälter an den Bühnen linear entwickelt", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag. Zum Beginn der Spielzeit 2023/24 kommt noch eine ebenfalls dynamisierte Beschäftigungszulage von 200 Euro für Solobeschäftigte und Bühnentechniker hinzu, die länger als zwei Jahre an Theatern gearbeitet haben.
"Mit diesem Tarifabschluss und der stufenweisen Erhöhung der Mindestgage gewährleisten wir deutlich verbesserte Bedingungen für künstlerisch Beschäftigte an den Bühnen", sagte die Geschäftsführende Direktorin des Deutschen Bühnenvereins, Claudia Schmitz. Für die Theater und Opernhäuser bedeute der Abschluss eine finanzielle Herausforderung, die diese nicht allein schultern könnten. Sie bräuchten die Zusage der Rechtsträger, diesen Mehraufwand mitzutragen.
"Dies ist ein historischer gemeinsamer Erfolg", erklärte GDBA-Präsidentin Lisa Jopt. "Weitere Verbesserungen werden wir angehen." Beide Seiten wollen etwa über eine Vereinbarung zur Teilzeit von Solobeschäftigten sprechen.
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(wa)
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